Ausführlichere Beschreibung:
Ungefähr zwei Drittel der jeweiligen Geschossfläche sind einer Clusterwohnung (Wohnfläche < 400 qm) zugeordnet.
Im Falle eines Brandes ergibt sich daraus:
Der erste Rettungsweg führt für alle Nutzungseinheiten über die Treppenhäuser mit einem direkten Ausgang ins Freie. Die Wohnungen des weiteren Drittels sind über einen notwendigen Flur an diese Treppenhäuser angebunden.
Der zweite Rettungsweg wird über einen kurzen Laubengang in das jeweils benachbarte Haus (nächster Brandabschnitt) geführt, es wird kein Rettungsweg über die Fenster nachgewiesen.