Ausführlichere Beschreibung:
Jedes Haus hat im Erdgeschoss einen großen Hausgemeinschaftsraum. Die Häuser 1 und 2 umfassen im Erdgeschoss auch Gewerbeflächen, z.B. für die Pflegezentrale. Sie sind daher eine Etage höher als Haus 3.
Ansonsten entspricht die Stapelung der generationenspezifischen Grundrisse dem Konzept von null bis hundert: zwei Etagen für die Jüngeren, eine Etage für die Senioren und ganz oben wohnen die Menschen mittleren Alters.
Weil es bei diesem Beispiel keine räumlichen Verbindungen zwischen den Gebäuden gibt, sind insbesondere die drei Hausgemeinschaften gemeinschaftsprägend.
Daher ist auch auch davon auszugehen, dass jedes Haus für sich über die Nutzung der Reserve-Fläche unter dem Schrägdach bestimmt. Vielleicht wird der Dachraum ja auch erst zu späterem Zeitpunkt ausgebaut.
Viele Wohnungen haben einen eigenen Balkon. Der Balkon an den Etagen-Gemeinschaftsräumen ist daher nicht ganz so groß wie in Beispiel B.